SchulBankKredit


Förderung von Schüler- und Juniorenfirmen

Immer mehr Schüler gründen ihre eigene Juniorenfirma. Dabei sammeln sie wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Geld und mit dem Alltag im Geschäftsleben. Jedoch musste bisher das Startkapital für die Gründung von Schüler- und Juniorenfirmen aus eigener Tasche, über Eltern, Sponsoren oder Aktienverkäufe organisiert werden. Mit dem SchulBankKredit haben Schülerinnen und Schüler jetzt die Möglichkeit, bei der L-Bank ein Darlehen für das Startkapital während der Gründungsphase zu beantragen.

 Download Flyer


1 . Wer kann einen Kredit beantragen?

Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse einer allgemeinbildenden Schule, die eine Schüler- oder Juniorenfirma gründen wollen oder gegründet haben.

2 . Was kann finanziert werden?

Investitionen und Betriebsmittel.

3 . Höhe des Kredits

Mindestens 300 Euro und höchstens 1.500 Euro.

4 . Laufzeit

Zwei Jahre. Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Tilgung ist jederzeit kostenfrei möglich.

5 . Höhe des Finanzierungsanteils

Maximal 75 % der benötigten Gesamtsumme. Die restlichen 25 % muss die Schüler- oder Juniorenfirma selbst finanzieren.

6 . Konditionen

Ein Zinssatz von 1 %, bei dem Zins und Tilgung nach zwei Jahren endfällig sind.

7. Bereitstellungsprovision

Wird keine erhoben.

8 . Haftungsfreistellung

Das Darlehen wird zu 95 % haftungsfrei gestellt.

9 . Auszahlung

Erfolgt zu 100 %.

10 . Antragsunterlagen
  • Ein Geschäftsplan mit Beschreibung des Vorhabens, Umsatz- und Kostenplanung, aus der die Tragfähigkeit des Projekts hervorgeht (Gesamtumfang mit Anlagen und Tabellen fünf bis maximal zehn Seiten)
  • Eine Lehrererklärung, dass die Lehrerin/der Lehrer oder die Schule als Kreditnehmer auftritt
  • Eine Bankverbindung (beispielsweise das Lehrerkonto mit Zusatz „Juniorenfirma“)
  • Die Kontaktadresse der verantwortlichen Lehrkraft
11 . Antragsweg
  1. Antrag und Businessplan werden mit Finanzierungsplan eingereicht bei:
    Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, ifex – Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge, Petra Weininger, Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart
    Tel. 0711 123-2765
    Fax 0711 123-2556
    E-Mail: Petra.Weininger@wm.bwl.de, www.schulen.newcome.de
  2. Vorprüfung des Antrages
  3. Weiterleitung der Anträge und Businesspläne an die L-Bank
  4. Prüfung des Antrags anhand der eingereichten Unterlagen
  5. Einladung zum Kreditgespräch – maximal vier Vertreter/Vertreterinnen der Schüler- oder Juniorenfirma in Begleitung einer Lehrkraft
  6. Prüfungstermine: Beginnend im Januar 2010 findet alle zwei Monate eine „Kreditvergabesitzung“ statt
  7. Je nach Gesprächsverlauf: Nachbesserung des Businessplans, Kreditvertrag (mit Auflagen) oder Ablehnung
12 . Reporting

Unterlagen, die die Schülerfirma erstellen muss: Dokumentation des Geschäftsverlaufs in Form eines
  • Zwischenreports zur Projektmitte
  • Abschlussreports
13 . Besonderheiten für JUNIOR-Teilnehmer

Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 1 Jahr (Dauer der Teilnahme am JUNIOR-Projekt). Zum Zeitpunkt der Beantragung müssen mindestens 50 % (= 45 Anteilscheine) aller Anteilscheine verkauft sein. Die Erlöse aus dem Verkauf der Anteilscheine sind separat zu verrechnen. Sie dürfen nicht für die Kreditrückzahlung verwendet werden. Die JUNIOR-Geschäftsstelle muss über den Antrag informiert werden.



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